Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Eisblock
Eisblock – Ferhat Gülcü
Mausegatt 24 · 47228 Duisburg
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur von Kälte-, Klima- und Elektroanlagen.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
- Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssen.
§2 Vertragsschluss und Angebotsunterlagen
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, technische Angaben oder Datenblätter sind nur annähernd maß- und gewichtsgenau, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Eigenschaft zugesichert wurde.
- Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
- An sämtlichen Angebotsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder anderweitig verwendet werden.
- Für die Erstellung von Kostenvoranschlägen können wir eine angemessene Vergütung verlangen, wenn diese einen erhöhten Aufwand verursachen oder kein Vertrag zustande kommt.
§3 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten alle Voraussetzungen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere:
- freier Zugang zum Montageort
- geeignete und tragfähige Montageflächen
- eine funktionsfähige Stromversorgung
- alle erforderlichen Genehmigungen
- abgeschlossene Vorarbeiten anderer Gewerke
- Der Kunde hat uns auf alle ihm bekannten Besonderheiten der baulichen Gegebenheiten hinzuweisen, insbesondere auf Leitungsverläufe oder statische Besonderheiten.
- Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
§4 Leistungsumfang
- Maßgeblich für den Umfang der Leistung ist ausschließlich das schriftliche Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.
- Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages.
- Wartezeiten, Verzögerungen oder Unterbrechungen, die wir nicht zu vertreten haben, gelten als Arbeitszeit und werden entsprechend berechnet.
§5 Aufmaß, verdeckte Gegebenheiten und Bausubstanz
- Unsere Angebote basieren auf einer Sichtprüfung der Gegebenheiten.
- Für nicht erkennbare Hindernisse, insbesondere verdeckte Leitungen, Hohlräume oder tragende Bauteile, übernehmen wir keine Haftung, sofern kein Verschulden vorliegt.
- Für die statische oder technische Eignung der vorhandenen Bausubstanz übernehmen wir keine Haftung, sofern keine gesonderte Prüfung vereinbart wurde.
- Zusätzlicher Aufwand aufgrund solcher Umstände wird gesondert berechnet.
§6 Kernbohrungen
Kernbohrungen erfolgen ohne Haftung für verdeckt verlaufende Leitungen oder Installationen, sofern diese nicht erkennbar waren.
§7 Elektroinstallation (Bestand)
Die vorhandene Elektroinstallation wird ausschließlich im Rahmen einer Sichtprüfung beurteilt. Für deren Eignung und Belastbarkeit übernehmen wir keine Haftung, sofern keine gesonderte Prüfung beauftragt wurde.
§8 Kondensat und Entwässerung
Für bauseits vorhandene oder technisch nicht optimal herstellbare Kondensatabläufe übernehmen wir keine Haftung. Erfolgt die Ausführung auf Wunsch des Kunden trotz technischer Einschränkungen, geschieht dies ohne Gewähr für daraus resultierende Schäden.
§9 Liefer- und Leistungsfristen
- Liefer- und Ausführungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Fristen beginnen erst, wenn alle Mitwirkungspflichten erfüllt und vereinbarte Zahlungen geleistet wurden.
- Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen oder behördlicher Maßnahmen verlängern die Fristen angemessen.
§10 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Wir sind berechtigt, vor Beginn der Arbeiten Abschlagszahlungen zu verlangen.
- Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand (Arbeitszeit und Material) abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Reise-, Rüst- und Wartezeiten gelten als Arbeitszeit.
- Zuschläge können für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie für erschwerte Bedingungen berechnet werden.
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
§11 Preisänderungen
Werden Leistungen später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht und erhöhen sich nachweislich Material- oder Lohnkosten, sind wir berechtigt, eine angemessene Preisanpassung zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn sich die Leistung entsprechend verzögert.
§12 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
- Werden die gelieferten Gegenstände wesentliche Bestandteile eines Grundstücks, verpflichtet sich der Kunde, uns bei Zahlungsverzug die Demontage zu gestatten, sofern dies ohne wesentliche Beschädigung möglich ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, uns das Eigentum an den demontierten Gegenständen zurück zu übertragen.
- Die Kosten der Demontage trägt der Kunde.
§13 Abnahme
- Nach Fertigstellung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
- Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung oder wird die Anlage in Betrieb genommen, gilt die Leistung als abgenommen.
§14 Gefahrübergang
- Wird eine Anlage vor Abnahme durch Umstände beschädigt, die wir nicht zu vertreten haben, haben wir Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.
- Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug, geht die Gefahr auf ihn über.
- Bei Unterbrechung der Arbeiten geht die Gefahr für bereits erbrachte Leistungen auf den Kunden über.
§15 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
- Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn der Kunde ausdrücklich die sofortige Ausführung verlangt.
- Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten.
§16 Gewährleistung und Mängelrechte
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
- Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme.
- Die Gewährleistung beschränkt sich auf die von uns gelieferten und installierten Komponenten.
- Für Altanlagen oder nicht erneuerte Teile übernehmen wir keine Funktionsgarantie.
- Im Falle eines Mangels leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Die Nacherfüllung kann von der Zahlung des fälligen Rechnungsbetrags abhängig gemacht werden.
- Unberechtigte Mängelrügen können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
§17 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
- Eine Haftung für Folgeschäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§18 Fördermittel
Eine Gewähr für die Förderfähigkeit von Maßnahmen wird nicht übernommen. Die Verantwortung für Antragstellung und Einhaltung der Voraussetzungen liegt beim Kunden.
§19 Schall und Umgebungsbedingungen
Schallangaben basieren auf Herstellerangaben. Abweichungen durch bauliche oder örtliche Gegebenheiten stellen keinen Mangel dar.
§20 Terminverschiebung und Stornierung
- Terminabsagen müssen mindestens 14 Tage im Voraus erfolgen.
- Kurzfristige Absagen können mit Anfahrts- und Ausfallkosten berechnet werden.
- Bei Stornierung berechnen wir:
- 10 % vor Materialbestellung
- 30 % nach Materialbestellung
- 80 % bei geplanter oder begonnener Montage
§21 Besondere Regelungen für Unternehmer
- Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.
- Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
§22 Gerichtsstand und Recht
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für Unternehmer ist Duisburg.
- Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
§23 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie zu Ihren Rechten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website unter https://www.eis-block.de/datenschutz.html
§24 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
